Änderungen im Bereich der Kapitalgesellschaften ab 2024
Mindeststammkapital, FlexCo, Prüfungsgrenzen
Das Mindeststammkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) betrug bis 31.12.2023 € 35.000,00. Mit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz wurde unter anderem ab 1.1.2024 eine Absenkung des Mindeststammkapitals einer GmbH auf € 10.000,00 (Mindesteinlage € 5.000,00) beschlossen. Die Mindestkörperschaft sinkt somit grundsätzlich auch bei bestehenden GmbHs von € 437,50 auf € 125,00 pro Vierteljahr.
Im Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) wurde per 1.1.2024 eine neue Form der Kapitalgesellschaft geregelt. Diese Rechtsform ist in Anlehnung an das Aktienrecht möglichst flexibel gestaltet. Das GmbH-Gesetz gilt subsidiär. Hier einige (unvollständige) Eckpunkte zur Flexiblen Kapitalgesellschaft:
- Durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag einer FlexCo können Umlaufbeschlüsse auch ohne individuelles Einverständnis aller Gesellschafter gefasst werden.
- Für Anteilsübertragungen sowie für Übernahmeerklärungen ist eine Alternative zur Formpflicht des Notariatsakts möglich.
- Die Ausgabe von sogenannten "Unternehmenswert-Anteilen" ist möglich. Unternehmenswert-Beteiligte (z. B. Investoren, Mitarbeitende) haben Anspruch auf ihren Anteil am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös, sie haben jedoch keine Stimmrechte (mit Ausnahmen). Das Ausmaß aller Unternehmenswert-Anteile muss geringer als 25 % des Stammkapitals sein. Im Gesellschaftsvertrag ist vorzusehen, dass die Unternehmenswert-Beteiligten ein Mitverkaufsrecht haben, wenn die Gründungsgesellschafter ihre Geschäftsanteile mehrheitlich veräußern.
2024 werden für Kapitalgesellschaften auch die Größenklassenkriterien Bilanzsumme und Umsatz um 25 % angehoben.
Bilanzsummen-Grenze ab 2024: € 6,25 Mio (bis 2023 € 5 Mio);
Umsatzgrenze ab 2024: € 12,5 Mio (bis 2023 € 10 Mio).
Die Einteilung in Größenklassen bestimmt unter anderem den Umfang des Jahresabschlusses sowie die gesetzlichen Prüfungs-, Berichts- und Veröffentlichungspflichten.
TIPP: Ihre sh-Berater informieren Sie gerne über die Auswirkungen und Möglichkeiten für Ihr Unternehmen!
Stand: April 2024