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Wie kann ein Dienstleistungsscheck verwendet werden?

Mit einem Dienstleistungsscheck kann ein Arbeitgeber (natürliche Person) einen Arbeitnehmer für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen im Privathaushalt des Arbeitgebers entlohnen. Haushaltstypische Dienstleistungen können z. B. Reinigungsarbeiten, Beaufsichtigung von Kindern, Einkäufe von Lebensmitteln oder einfache Gartenarbeiten sein. Nicht zulässig sind z. B. Tätigkeiten für die eine (längere) Ausbildung erforderlich ist, wie Alten- und Krankenpflege oder auch Arbeiten in einem Unternehmen.

Im Folgenden eine Übersicht über die wesentlichsten Bestimmungen (Details z. B. unter www.dienstleistungsscheck-online.at):


 Voraussetzungen

  • Arbeitnehmer:      Muss berechtigt sein, in Österreich und im jeweiligen Bundesland zu      arbeiten. Seit 1.4.2017 können auch Personen, die seit mindestens drei      Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, beschäftigt werden.
  • Arbeitsverhältnis: Dies muss auf längstens ein Monat befristet sein. Die      befristeten Arbeitsverhältnisse können jedoch ohne zahlenmäßige Begrenzung      und auch unmittelbar hintereinander abgeschlossen werden, ohne dass      dadurch ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit entsteht.
  • Entgelt:      Innerhalb eines Kalendermonats dürfen sämtliche Entgelte eines      Arbeitnehmers aus Arbeitsverhältnissen auf Basis des      Dienstleistungsschecks mit einem bestimmten Arbeitgeber nicht die      monatliche Geringfügigkeitsgrenze zuzüglich Urlaubsersatzleistungen und      Sonderzahlungsanteil übersteigen (Grenze 2018: € 600,07 pro Monat).

Ablauf
  • Der Dienstleistungsscheck kann vom Arbeitgeber entweder      physisch z. B. bei einer Trafik oder online erworben werden. Ein      Dienstleistungsscheck im Wert von beispielsweise € 10,00 hat für den      Dienstgeber einen Preis von € 10,20, da die Unfallversicherung und ein      Verwaltungskostenanteil eingerechnet werden. Als Untergrenze für den      Stundenlohn gilt der Mindeststundenlohn für Haushaltsgehilfen im      jeweiligen Bundesland.
  • Am Dienstleistungsscheck sind Name und SV-Nummer des      Arbeitgebers und des Arbeitnehmers und auch der Tag der Beschäftigung      auszufüllen. Beim ersten Mal ist auch ein Beiblatt mit ergänzenden Daten      (elektronisch) abzugeben.
  • Der Dienstleistungsscheck kann (elektronisch) bei der      Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau eingereicht werden, die      dann den Betrag an den Dienstnehmer überweist.
Der Arbeitnehmer ist automatisch unfallversichert und kann auch freiwillig eine kostenpflichtige Kranken- und Pensionsversicherung abschließen (im Jahr 2018 um € 61,83 pro Monat). Arbeitnehmer sollten beachten, dass wenn die Einkünfte aus einem Dienstleistungsscheck neben andere Einkünfte treten, auch Einkommensteuer anfallen kann. Ist ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber tätig und wird in Summe die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, so werden dem Arbeitnehmer ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben. Beschäftigt ein Arbeitgeber mehrere Arbeitnehmer mittels Dienstleistungsscheck und wird die eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze überschritten, ist zusätzlich eine Dienstgeberabgabe zu entrichten.


Stand: 29. Jänner 2018

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