Frühling 2017 INVESTITIONSZUWACHSPRÄMIE FÜR DIE JAHRE 2017 UND 2018
INVESTITIONSZUWACHSPRÄMIE FÜR DIE JAHRE 2017 UND 2018
Seit 9.1.2017 kann die „KMU-Investitionszuwachsprämie“ beantragt werden. Anträge können bis 31.12.2018 eingereicht werden. Innerhalb dieses 2-Jahres-Zeitraumes werden Förderungen gewährt, solange Fördermittel vorhanden sind (für die KMU-Investitionszuwachsprämie stehen maximal 175 Mio. Euro zur Verfügung!).
Im Folgenden sind die Eckdaten der Förderrichtlinie dargestellt.
Förderbare Projekte
Ein Investitionszuwachs ist eine Investition, die über dem Durchschnitt der aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre (jeweils 12 Monate) liegt.
Damit eine Förderung infrage kommt, muss der Investitionszuwachs mindestens 50.000 Euro (für Kleinst- und Kleinunternehmen) bzw. 100.000 Euro (für mittlere Unternehmen) betragen. Kleinstunternehmen sind jene bis 10 Mitarbeiter; Kleinunternehmer bis 50 Mitarbeiter; mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter. Saison- bzw. Teilzeitmitarbeiter sind auf „Vollzeitäquivalent“ hochzurechnen.
Die Investitionen müssen in materielles, aktivierungspflichtiges, abnutzbares Anlagevermögen in einer österreichischen Betriebsstätte getätigt werden.
NICHT förderbar sind unter anderem leasingfinanzierte und gebrauchte Wirtschaftsgüter, immaterielle Wirtschaftsgüter (zB Software), Grundstücke und Finanzanlagen (zB Wertpapiere).
Höhe der Förderung
Wird ein Kleinst- oder Kleinunternehmen gefördert, beträgt der Zuschuss bis zu 15 % des Investitionszuwachses (von 50.000 bis 450.000 Euro) maximal 67.500 Euro. Für mittlere Unternehmen ist ein Zuschuss bis 10 % des Investitionszuwachses (von 100.000 bis 750.000 Euro), maximal 75.000 Euro vorgesehen.
Förderungsnehmer
Förderungswürdig sind gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich und mit maximal 250 Mitarbeitern. Das Unternehmen muss drei Jahresabschlüsse über jeweils zwölf Monate umfassende Wirtschaftsjahre vorlegen können. Weitere Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer oder Kammer der Architekten – somit scheiden alle sonstigen freiberuflich tätigen Unternehmer für die Inanspruchnahme der aus!
Förderungsantrag
Die Förderung wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) oder für Tourismus- und Freizeitbetriebe von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) bearbeitet.
WICHTIG:
Der Antrag ist vor Beginn (vor Bestellung) des förderwürdigen Projektes einzubringen!
TIPP: Besprechen Sie mit uns Ihre geplanten Investitionsvorhaben. Ihr sh Spezialist für die Antragstellung, Herr Dominic Sonnleitner, erledigt gerne die Antragstellung für Sie!