Unternehmensberatung
Folgende Zinsen gelten beim Finanzamt ab 21.12.2022
Anhebung der Zinssätze um 0,5 %
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:
Basiszinssatz | 1,88 % |
Stundungszinsen | 3,88 % |
Aussetzungszinsen | 3,88 % |
Anspruchszinsen | 3,88 % |
Beschwerdezinsen | 3,88 % |
Umsatzsteuerzinsen | 3,88 % |
Bis 20.12.2022 betrug der Zinssatz 3,38 %.
Stand: Dezember 2022
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