Folgende Zinsen gelten beim Finanzamt ab 21.12.2022

Anhebung der Zinssätze um 0,5 %


Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.

Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:

Basiszinssatz1,88 %
Stundungszinsen3,88 %
Aussetzungszinsen3,88 %
Anspruchszinsen3,88 %
Beschwerdezinsen3,88 %
Umsatzsteuerzinsen3,88 %

Bis 20.12.2022 betrug der Zinssatz 3,38 %.

Stand: Dezember 2022

SH-FACT 2

Mit den sh Infoveranstaltungen zu aktuellen Wirtschafts- u. Steuerthemen sind unsere Klienten immer top informiert.

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.

SH-FACT 20

Unser Führungsteam besteht aus 20 Steuerexperten.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr