Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel
Ausnahme von umsatzsteuerpauschalierten Betrieben
Um für Entlastung in Zeiten der hohen Inflation zu sorgen, wird in Österreich die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab dem 1.7.2026 von 10 % auf 4,9 % gesenkt. Diese Maßnahme betrifft frisches/tiefgekühltes Gemüse, Obst, Getreideprodukte, Milch, Joghurt, Butter und Eier. Die Maßnahme gilt für den Lebensmittelhandel bzw. für regelbesteuerte Land- und Forstwirtinnen bzw. Land- und Forstwirte (z. B. USt-Option, Buchführungspflicht, "gewerbliche Direktvermarkter"), nicht jedoch für umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirte.
Keine Anwendug auf umsatzsteuerpauschalierte Betriebe
Überschreitet ein Land- oder Forstbetrieb nicht die Netto-Umsatzgrenze von € 600.000,00, so fällt dieser in den Anwendungsbereich der umsatzsteuerlichen Pauschalierung.
Umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirte können je nach Lieferung oder Leistung
- 10 % oder 13 % an Nichtunternehmerinnen bzw. Nichtunternehmer (insbesondere an Konsumenten)
- 13 % an eine andere Unternehmerin bzw. Unternehmer für dessen Unternehmen (z. B. Handel, Gastwirt, Molkerei)
Ausnahmen von dieser Regelung (z. B. beim Verkauf bestimmter Getränke wie Edelbrand, Obst-, Gemüse-, und Beerensäfte etc.) sind dabei allerdings zu beachten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Umsatzsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel sowie einen Frage-Antwort-Katalog dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at).
Stand: Mai 2026