-

Verlängerung der Optionsfrist bei Land- und Forstwirten

Die Steuerreform 2020 bringt für Land- und Forstwirte, die ihre Umsätze gem. § 22 UStG versteuern („Umsatzsteuerpauschalierung“) Verbesserungen, da diese ab 2020 durch Erklärung bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraumes auch die Möglichkeit haben, ihre Umsätze vom Beginn des vorangegangenen Kalenderjahres (und nicht nur wie bisher vom Beginn desselben Kalenderjahres) nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes („Regelbesteuerung“) zu versteuern.
In diesem Fall ist der Land- und Forstwirt zur zeitgleichen Abgabe einer Steuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr verpflichtet.
Der Optionsantrag bindet den Unternehmer für mindestens 5 Jahre. Das bedeutet, dass er erst danach wieder in die Umsatzsteuerpauschalierung zurückwechseln darf.

SH-FACT 22

Unser Netzwerk für Ihren Erfolg: Bei Bedarf ziehen wir auch externe Experten hinzu.

SH-FACT 2

Mit den sh Infoveranstaltungen zu aktuellen Wirtschafts- u. Steuerthemen sind unsere Klienten immer top informiert.

SH-FACT 28

Als eines der ersten Unternehmen in Österreich hat sich sh bereits 2005 dem Audit Beruf und Familie unterzogen.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr