Registrierkasse – Jahresbeleg 2019 erstellen!
Jährlich – so auch zum Abschluss des Jahres 2019 – muss ein Jahresbeleg erstellt werden. Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember. Auch der Monatsbeleg Dezember ist – wie jeder andere Monatsbeleg – ein Nullbeleg.
Sie brauchen zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse(n) den Jahresbeleg.
Diesen Ausdruck bitte 7 Jahre lang aufbewahren!
Prüfung des Jahresbeleges: Die Überprüfung des Jahresbeleges (manuell oder automatisiert) muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres erfolgen!
Gerne übernimmt unser Sekretariat Schreinergasse für Sie diese verpflichtende Übermittlung.
Stand: 20.12.2019
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