Personalverrechnung
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Voraussichtliche ASVG-Werte für 2023
Für alle, die ins Jahr 2023 blicken
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.
ASVG (voraussichtliche Werte) | |
Geringfügigkeitsgrenze: monatlich Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 500,91 € 751,37 |
Höchstbeitragsgrundlage: täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen | € 195,00 € 5.850,00 € 11.700,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.825,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: November 2022
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