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Verlängerung der NoVA-Übergangsregelung für „Klein-LKW“ bis Mai 2022 beantragt
Verlängerung der NoVA-Übergangsregelung für „Klein-LKW“ bis Mai 2022 beantragt
Mit Juli 2021 ist die Neuregelung der Normverbrauchsabgabe in Kraft getreten (NoVA seither auch für LKW´s und Pritschenwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht).
Die in diesem Zusammenhang gewährte Übergangsregelung, wonach die Lieferung nach dem 1. 7. 2021 aber VOR dem 1. 11. 2021 erfolgen muss (Kaufvertragsabschluss vor dem 1. 6. 2021!), ist nunmehr ausgelaufen.
Diese Lieferfrist soll bis 1. Mai 2022 verlängert werden, wobei ein entsprechender Initiativantrag bereits eingebracht und dem Finanzausschuss des Nationalrats zugewiesen wurde.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Gesetzwerdung) ist bis Ende November zu erwarten!
Stand: 10. November 2021
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