Mehrfachsachbezug bei der Nutzung mehrerer Firmenautos?

Jedes auch privat genutzte Firmenfahrzeug kann zu einem gesonderten Sachbezug führen


Besteht für eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätten zu benützen, so ist hierfür ein Sachbezug anzusetzen. Nutzt ein Arbeitnehmer jedoch nicht nur ein Fahrzeug, sondern mehrere Fahrzeuge (z. B. aus einem Fahrzeugpool) auch für Privatfahrten, so stellt sich diesbezüglich die Frage, ob hierfür für jedes Fahrzeug ein eigener "gesonderter" Sachbezug anzusetzen ist.


Ansicht des Finanzamts in einem aktuellen Fall

In einem aktuellen Fall vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass für jedes auch privat genutztes Firmenfahrzeug ein gesonderter Sachbezug anzusetzen ist. Eine Reduktion auf den halben Sachbezugswert wurde seitens des Finanzamts abgelehnt, weil im vorliegenden Fall keine Nachweise vorlagen, dass eine Privatnutzung der einzelnen Fahrzeuge weniger als 500 km pro Monat bzw. 6.000 km pro Jahr betrug. Auch das Bundesfinanzgericht (BFG) bestätigte im Verfahren (BFG vom 6.10.2025 RV/7106417/2016) die Auffassung des Finanzamts in allen Punkten und unterstrich, dass für jedes Fahrzeug, welches einem Arbeitnehmer zur Privatnutzung zur Verfügung steht, ein gesonderter Sachbezug anzusetzen ist. Aufgrund der Bedeutung des Falls für die laufende Lohnverrechnungspraxis ließ das BFG die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu, dessen Entscheidung dazu allerdings noch offen ist.


Auswirkungen für die Praxis

Erlaubt ein Unternehmen einem Arbeitnehmer die Nutzung mehrerer Firmenfahrzeuge für private Zwecke, so sollte beachtet werden, dass dies mitunter dazu führen kann, dass für jedes Fahrzeug ein gesonderter Sachbezug anzusetzen ist. Um dies zu vermeiden, sollte die Privatnutzung stets auf ein Fahrzeug eingeschränkt werden und zudem ein lückenloses Fahrtenbuch geführt werden.



Stand: Februar 2026

SH-FACT 22

Unser Netzwerk für Ihren Erfolg: Bei Bedarf ziehen wir auch externe Experten hinzu.

SH-FACT 27

Die sh Familie: Ski fahren, wandern, Feuerflecken essen, Glühwein trinken, und ...

SH-FACT 32

sh ist flexibel: Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung zur Zusammenarbeit.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr