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Geburtstagsgeschenke an Mitarbeiter

Im Rahmen von Betriebsveranstaltungen empfangene Sachgeschenke
(Sachzuwendungen)
sind bis zur Höhe von jährlich € 186 pro Person steuer-
und beitragsfrei. Bei den Sachzuwendungen darf es sich jedoch nur um solche Geschenke
handeln, die nicht in Bargeld abgelöst werden können.
Bargeldzuwendungen gelten immer als steuer- und beitragspflichtiges Entgelt.

Fraglich ist, inwieweit auch Geburtstagsgeschenke in Form von Sachzuwendungen
steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Eine diesbezügliche Anfrage an die
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse beantwortete diese sinngemäß:

Betriebsveranstaltungen bzw. Betriebsfeiern können auch anlässlich von
Geburtstagen abgehalten werden. Bei solchen Feiern können Sachzuwendungen
abgabenfrei gewährt werden, wenn alle während eines Jahres im Rahmen von
Betriebsveranstaltungen übergeben en Sachzuwendungen insgesamt den Wert von €
186 nicht übersteigen. Für den übersteigenden Teil besteht Lohnsteuer- und
SV-Beitragspflicht. Werden hingegen nur einzelne ausgewählte Mitarbeiter zu
"besonderen" (z. B. runden) Geburtstagen
beschenkt, liegt eine
steuer- und beitragspflichtige individuelle Zuwendung vor, auch dann, wenn die
Schenkung während einer Betriebsfeier erfolgt.

Wenn auch Sie Geschenke an Ihre Mitarbeiter planen, unterstützen wir Sie gerne
bei der aus steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht
optimalen Ausgestaltung der Schenkung.

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