-

Haftung des Geschäftsführers für nicht bezahlte Abgaben der GmbH

In einem in diesem Zusammenhang ergangenen Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht (BFG) die Haftung des Geschäftsführers für die Abgaben der GmbH in der Insolvenz einer GmbH bejaht.

Voraussetzungen für eine persönliche Haftung des Geschäftsführers sind:

  • das Bestehen einer Abgabenforderung gegen die GmbH,
  • die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung (sog. Ausfallshaftung),
  • die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Geschäftsführer (insb. Abgaben zu entrichten oder die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen),
  • das Verschulden des Geschäftsführers und
  • die Kausalität zwischen der Pflichtverletzung durch den Geschäftsführer und der Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung.
Im Zusammenhang mit der Verletzung von abgabenrechtlichen Pflichten ist unter anderem vom Geschäftsführer darauf zu achten, dass sämtliche Schulden im gleichen Verhältnis befriedigt werden (sog. Gleichbehandlungsgrundsatz). Abgabenschulden sind somit gleichbedeutend wie andere Schulden, wobei für bestimmte Abgaben Ausnahmen zu beachten sind.
Auch das BFG ist in einer Erkenntnis zur Ansicht gelangt, dass der Geschäftsführer einer insolventen GmbH bei Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für Abgabenschulden (wie etwa Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) persönlich haftet.

Ob bzw. inwieweit eine persönliche Haftung im Sinne der abgabenrechtlichen Vorschriften für den Geschäftsführer einer GmbH tatsächlich in Betracht kommt, hängt von zahlreichen Faktoren ab und ist anhand der konkreten Umstände zu prüfen.

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.

SH-FACT 10

Alles aus einer Hand - das ist der Servicegedanke für unsere Kunden im Bereich der Dienstleistung.

SH-FACT 26

Bei sh sind 40-jährige Dienstjubiläen keine Seltenheit.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr

Aktuelle Beiträge

zum Blog >