Energiekostenzuschuss II: Abrechnung der 2. Förderperiode 2023 startet voraussichtlich nach Ostern (April 2024)

Information der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vom 13. Februar 2024


Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer informiert in Abstimmung mit BMAW und aws, dass die Abrechnungszeiträume für die Förderperiode 2. Halbjahr 2023 nicht (wie in der Richtline vorgesehen) am 15. Februar 2024 (Pkt. 11.1 Richtlinie), sondern voraussichtlich im April (nach Ostern) starten werden.

Für die Abrechnung werden den antragstellenden Unternehmen von der aws individuelle Abrechnungszeiträume im Zeitraum von April bis 6. Juni 2024 zugewiesen werden. Die KSW hat in einem Gespräch mit BMAW und aws gefordert, dass die zugewiesenen Zeitslots erheblich länger als jene in der Förderperiode 1 sein müssen. Die aws hat in diesem Gespräch bereits zugesichert, dass diese Zeitslots jedenfalls länger sein werden.

Sobald uns weitere Details vorliegen, informieren wir Sie umgehend.


Stand: 13. Februar 2024

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