GmbH-Gründung via Bürgerkarte/Handysignatur!
Durch das Deregulierungsgesetz 2017 wird unter bestimmten Voraussetzungen ab 1.1.2018 befristet auf drei Jahre eine vereinfachte Gesellschaftsgründung ohne Notar zugelassen. Im Folgenden werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt:
Voraussetzungen sind:
* Standard-GmbH mit Mustersatzung mit natürlicher Person als einzige
Gesellschafter, die auch einziger Geschäftsführer werden soll.
* Auf das Stammkapital
(€ 35.000,00 bzw. gründungsprivilegiert: € 10.000,00) erfolgt eine
Bareinzahlung in Höhe von € 17.500,00 bzw. € 5.000,00.
* Die Errichtungserklärung beschränkt sich auf einen Mindestinhalt
(Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe
des Stammkapitals, Höhe der zu leistenden Stammeinlage), Bestellung
des Geschäftsführers, die Gründungsprivilegierung, Vereinbarung des
Gründungskostenersatzes bis max. € 500,00 und bestimmten Regelungen
zur Verteilung des Bilanzgewinns.
* Die Identität des Gesellschafters muss im Zuge der Gründung in
elektronischer Form zweifelsfrei festgestellt werden.Das Kreditinstitut
prüft die Identität des zukünftigen Gesellschafters und Geschäftsführers
anhand eines Lichtbildausweises und einer Musterzeichnung anlässlich
der Einzahlung der in bar zu leistenden Stammeinlage.
* Das Kreditinstitut übermittelt Bankbestätigung, Kopie des
Lichtbildausweises und Musterzeichnung elektronisch an das Firmenbuch.
Erleichterung:
* Statt eines Notariatsaktes reicht dann für die Errichtung der Gesellschaft
die elektronische Erklärung des Gesellschafters über die Errichtung der
Gesellschaft via USP (Unternehmerserviceportal) unter Verwendung
der elektronischen Signatur (Bürgerkarte, Handysignatur) und
* die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung im Firmenbuch in
elektronischer Form ohne Beglaubigung.
Der BMJ wird per Verordnung den Inhalt der Errichtungserklärung und Ablauf der Anmeldung zum Firmenbuch sowie die diesbezüglichen technischen Details regeln.
Hinweis: Eine Firmengründung mit Notar oder Rechtsanwalt kann dennoch empfehlenswert sein. Das Beurkundungsentgelt von Notaren wird hier verringert.
Stand: 29. Mai 2017