Steuer- und Wirtschaftsnews Winter 2019
Was Sie noch vor dem Jahreswechsel berücksichtigen sollten!
Zum bevorstehenden Jahreswechsel 2019/2020 möchte ich Ihnen wieder unsere Steuerspar-Checkliste übermitteln. Es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Vorab informiere ich Sie auch über eine wichtige Änderung, was die Zustellung von Behördenbriefen betrifft. Lesen Sie weiter unten ...
Die sh Spezialisten stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Zum Jahresende möchte ich mich bei Ihnen für die partnerschaftliche Zusammenarbeit herzlich bedanken!
Eine besinnliche Weihnachtszeit sowie ein gutes, erfolgreiches Jahr 2020,
Ihr Helmut Schebesta
und das gesamte sh-Team
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Elektronische Zustellung ab 1. Jänner 2020 verpflichtend!
Der Trend zur Digitalisierung und zum papierlosen Schriftverkehr hält nun auch bei den österreichischen Behörden Einzug.Mit 1. Jänner 2020 tritt – wie bereits in den sh steuernews Herbst 2019 berichtet - der elektronische Schriftverkehr mit Behörden in Kraft. Davon betroffen sind einerseits alle Bundesbehörden, welche die elektronische Zustellung (EZustellung) ermöglichen. Andererseits sind die Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, die Behördenschriftstücke elektronisch anzunehmen. Der Begriff des Unternehmens ist dabei weit gefasst und umfasst neben Personen mit betrieblichen Einkünften ua. auch Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Sogar Vereine werden in diesem Zusammenhang als Unternehmen geführt. Ausnahmen bestehen für Unternehmen nur dann, wenn sie aufgrund des Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von UVAs verpflichtet sind („Kleinunternehmer“) bzw. wenn - wohl eher im Ausnahmefall - die technischen Voraussetzungen für die E-Zustellung nicht erfüllt sind. Eine E-Zustellung bedeutet, dass ein Dokument in den Postkorb des Unternehmensserviceportals (USP) elektronisch zugestellt wird. Dabei erfolgt nur eine Benachrichtigung per E-Mail über die Zustellung und keine direkte Zustellung an das Unternehmen!
Für die erfolgreiche Einrichtung der elektronischen Zustellung sind typischerweise mehrere Schritte nötig. Neben der Aktivierung der Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur für eine erfolgreiche Authentifizierung muss sich das Unternehmen auch im USP registrieren (dies ist auch im FinanzOnline möglich).
Weiterführende Informationen zur elektronischen Zustellung erhalten Sie von unserem Sekretariat Schreinergasse – Frau Doris Mayr!
TIPP: Unser Partnerunternehmen SWZ Versicherungsmakler GmbH – Herr Marco Willinger - kann für Sie die Handy-Signatur online freischalten. Sie benötigen neben Ihrem Mobiltelefon lediglich einen amtlichen Ausweis. Terminvereinbarung telefonisch unter 02742/30717!
Registrierkasse - Jahresbeleg 2019 erstellen
Jährlich – so auch zum Abschluss des Jahres 2019 – muss ein Jahresbeleg erstellt werden. Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember. Auch der Monatsbeleg Dezember ist – wie jeder andere Monatsbeleg – ein Nullbeleg.Daher: Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember = Nullbeleg.
Sie brauchen zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse(n) den Jahresbeleg. Erstellung des Jahresbeleges (=Monatsbeleg Dezember) bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres. Der Jahresbeleg kann, wie jeder andere Nullbeleg, durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden. Diesen Ausdruck bitte 7 Jahre lang aufbewahren!
Prüfung des Jahresbeleges: Die Überprüfung des Jahresbeleges (manuell oder automatisiert) muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres erfolgen!
Gerne übernimmt unser Sekretariat Schreinergasse für Sie diese verpflichtende Übermittlung.
Personalverrechnungstag 2020
Auch schon traditionell ist der sh-Personalverrechnungstag mit den Vortragenden Dr. Stefan Steiger und Ing. Wilhelm Kurzböck.Der Personalverrechnungstag 2020 findet am 16. Jänner 2020 von 9 bis 17 Uhr im Hotel Metropol in St. Pölten statt, und Sie sind herzlich eingeladen!
Ein Anmeldeformular finden Sie hier.
Checkliste zum Steuersparen 2019
Alle Jahre wieder kommt nicht nur der 31. Dezember, sondern noch rechtzeitig vor Jahresende die bewährte sh- Checkliste zum Steuern sparen. Allerdings erhebt sie nicht den Anspruch auf Vollständigkeit – dies ist in Anbetracht der Vielfalt des Steuer- und Sozialversicherungsrechtes nicht möglich.Hier finden Sie die ganze Checkliste.