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Erhöhung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze

Die Grenze für Kleinunternehmer – bis zu dieser Grenze sind die Umsätze des Unternehmers
unecht befreit – wird ab 1.1.2020 von derzeit € 30.000 auf € 35.000 pro Jahr
erhöht. Wie bisher kann zur Umsatzsteuerpflicht (bei gleichzeitig zustehendem
Vorsteuerabzug) optiert werden. Ob eine Option zur USt-Pflicht sinnvoll ist,
hängt dabei von den Umständen im Einzelfall ab; etwa davon, ob hohe
Vorsteuerbeträge aus Investitionen geltend gemacht werden können.



SH-FACT 5

Die tragenden Säulen der sh Beratung: Kompetenz - Erfahrung - Vertrauen

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.

SH-FACT 1

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