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Erhöhung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze

Die Grenze für Kleinunternehmer – bis zu dieser Grenze sind die Umsätze des Unternehmers
unecht befreit – wird ab 1.1.2020 von derzeit € 30.000 auf € 35.000 pro Jahr
erhöht. Wie bisher kann zur Umsatzsteuerpflicht (bei gleichzeitig zustehendem
Vorsteuerabzug) optiert werden. Ob eine Option zur USt-Pflicht sinnvoll ist,
hängt dabei von den Umständen im Einzelfall ab; etwa davon, ob hohe
Vorsteuerbeträge aus Investitionen geltend gemacht werden können.



SH-FACT 21

Weiterbildung ist uns wichtig: pro Jahr investieren wir rund 3.000 Stunden in die Weiterbildung.

SH-FACT 15

Das große sh-Team ermöglicht Ihnen spezialisierte Berater.

SH-FACT 29

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