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News Frühling 2017 Gewinnfreibetrag
Gewinnfreibetrag
2017 wieder eine breitere Wertpapierauswahl erlaubt
Mit 2017 wurde die Liste der Wertpapiere, die für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrages angeschafft werden können, erweitert. Somit darf neben Wohnbauanleihen wieder in eine breitere Auswahl an Wertpapieren investiert werden. Die Liste entspricht jener, die bis zum Jahr 2013 geltend war und ist im Paragraph 14 des Einkommensteuergesetzes geregelt.
TIPP: Welche Wertpapiere konkret für den Gewinnfreibetrag geeignet sind – darüber informiert Ihr Steuersachbearbeiter bei sh!
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