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News Frühling 2017 STEUERPLÄNE DER BUNDESREGIERUNG FÜR 2017/2018

STEUERPLÄNE DER BUNDESREGIERUNG FÜR 2017/2018

Ende Jänner hat die Bundesregierung ihr Arbeitsprogramm für 2017/18 medienwirksam kundgetan. Darin auch ein paar steuerlich relevante Vorhaben - Vier davon, die auch Sie betreffen könnten, sind:

Beschäftigungsbonus
Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden. Die Abwicklung soll ebenso wie die Beantragung der Investitionszuwachsprämie über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) erfolgen. Nähere Infos zum Beschäftigungsbonus werden wir in Kürze im News-Bereich von www.sh.at veröffentlichen!

Teilweiser Ausgleich der kalten Progression
Ab dem Jahr 2019 soll ein Teil der sogenannten kalten Progression ausgeglichen werden, indem ab 5 % Inflation automatisch die ersten beiden Tarifstufen von € 11.000,00 und € 18.000,00 indexangepasst werden. Neuerdings hat der Finanzminister dazu verkündet, dass er diese Maßnahme auch im Alleingang durchsetzen werde.

Erhöhung der Forschungsprämie
Die Forschungsprämie soll ab 2018 von derzeit 12 auf 14 % erhöht werden. Die Beantragung der Prämie läuft weiterhin über die Österreichische Forschungsförderung (FFG) mittels Gutachten und dem für das Unternehmen zuständigen Finanzamt.

Vorzeitige Abschreibung für Großunternehmen
Um Investitionsanreize zu setzen, sind Investitionsförderungen durch eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30 % (Umsetzung alternativ als Investitionszuwachsprämie) für Großbetriebe, das sind Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern, geplant. Die Maßnahme soll von 1.3. bis 31.12.2017 gültig sein. Begünstigt werden Investitionen in körperliche Anlagegüter (etwa Maschinen). Ausgenommen sind insbesondere Gebäude und Pkw

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