Steuer- und Wirtschaftsnews Winter 2018
Was erwarten Sie sich von 2019?
Glaubt man den Prognosen, wird die Konjunktur im kommenden Jahr 2019 mit rund zwei Prozent etwas schwächer sein als im zu Ende gehenden Jahr 2018 (3 %). Der Beschäftigungsgrad aber auch die Inflationsrate werden auf unverändertem Niveau bleiben.
Wie läuft es in Ihrem Unternehmen?
Was erwarten Sie sich von 2019? Können Sie das laufende Geschäftsjahr zufriedenstellend abschließen? Welche Maßnahmen planen Sie, um Ihr Unternehmen in eine erfolgreiche Zukunft zu führen? Aus der laufenden Buchhaltung heraus können wir Ihnen dazu aussagekräftige Auswertungen, aber auch eine Planrechnung für künftige Perioden liefern. Letztere bedarf allerdings eines gemeinsamen Planungsgespräches, um Ihre Zukunftseinschätzung in Zahlen gießen zu können.
Die sh Spezialisten stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Zum Jahresende möchte ich mich bei Ihnen für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken!
Eine besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Start ins neue Jahr 2019 wünschen Ihnen
Ihr Helmut Schebesta
und das gesamte sh-Team
Checkliste zum Steuersparen 2018
Alle Jahre wieder kommt nicht nur der 31. Dezember, sondern noch rechtzeitig vor Jahresende die bewährte sh- Checkliste zum Steuern sparen. Allerdings erhebt sie nicht den Anspruch auf Vollständigkeit – dies ist in Anbetracht der Vielfalt des Steuer- und Sozialversicherungsrechtes nicht möglich.Hier finden Sie die ganze Checkliste.
Personalverrechnungstag 2019
Auch schon traditionell ist der sh-Personalverrechnungstag mit den Vortragenden Dr. Stefan Steiger und Ing. Wilhelm Kurzböck.Der Personalverrechnungstag 2019 findet am 17. Jänner 2019 von 9 bis 17 Uhr im Hotel Metropol in St. Pölten statt, und Sie sind herzlich eingeladen!
Ein Anmeldeformular finden Sie hier.
Registrierkasse - Jahresbeleg 2018 erstellen
Jährlich – so auch zum Abschluss des Jahres 2018 – muss ein Jahresbeleg erstellt werden. Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember. Auch der Monatsbeleg Dezember ist – wie jeder andere Monatsbeleg – ein Nullbeleg.Daher: Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember = Nullbeleg.
Sie brauchen zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse(n) den Jahresbeleg. Erstellung des Jahresbeleges (=Monatsbeleg Dezember) bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres. Der Jahresbeleg kann, wie jeder andere Nullbeleg, durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden. Diesen Ausdruck bitte 7 Jahre lang aufbewahren!
Prüfung des Jahresbeleges: Die Überprüfung des Jahresbeleges (manuell oder automatisiert) muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres erfolgen!
Gerne übernimmt unser Sekretariat Schreinergasse für Sie diese verpflichtende Übermittlung.