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Beschäftigungsbonus 2018

Die Bundesregierung hat am 1.1.2018 die Redimensionierung des Beschäftigungsbonus beschlossen (siehe OTS-Aussendung vom 1.1.2018). Mit diesem Newsletter informiert Sie die aws GmbH über die vorgenommenen Anpassungen. 

  • Anträge im Programm Beschäftigungsbonus können noch bis      31.1.2018 über den aws-Fördermanager eingereicht werden. Dies gilt sowohl      für Erstantragstellungen als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen      Beschäftigungsverhältnissen. Für das zeitgerechte Einlangen der Anträge      ist das Absenden am aws-Fördermanager erforderlich. Begonnene aber noch      nicht abgesendete Anträge können nach dem 31.1.2018 nicht mehr      entgegengenommen werden.       
  • Wir arbeiten Neuanträge und Antragserweiterungen      chronologisch ab, d.h. nach dem Datum ihres Einlangens. Die Ausstellung      der Förderungszusagen werden wir unmittelbar nach der noch zu erfolgenden      Genehmigung der im Hinblick auf die Programmlaufzeit anzupassenden      Förderungsrichtlinie beginnen.       
  • Ersatzarbeitskräfte können auch nach dem 31.1.2018 über      den aws-Fördermanager erfasst werden. Hierbei handelt es sich um      Nachfolgerinnen und Nachfolger von bereits beantragten Arbeitnehmerinnen      und Arbeitnehmern, die vorzeitig aus dem Unternehmen ausgetreten sind.      Ersatzarbeitskräfte treten zu gleichen Konditionen in die Förderung ein.
Sollten sich Rückfragen ergeben, können Sie sich gerne an das Beratungsteam Beschäftigungsbonus wenden. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr und Freitag von 08.00 - 15.00 Uhr unter der Telefonnummer +43 (1) 501 75-501 oder senden Sie ein E-Mail an:// <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>.

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