Steuern
Beschäftigungsbonus 2018
Die Bundesregierung hat am 1.1.2018 die Redimensionierung des Beschäftigungsbonus beschlossen (siehe OTS-Aussendung vom 1.1.2018). Mit diesem Newsletter informiert Sie die aws GmbH über die vorgenommenen Anpassungen.
- Anträge im Programm Beschäftigungsbonus können noch bis 31.1.2018 über den aws-Fördermanager eingereicht werden. Dies gilt sowohl für Erstantragstellungen als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen. Für das zeitgerechte Einlangen der Anträge ist das Absenden am aws-Fördermanager erforderlich. Begonnene aber noch nicht abgesendete Anträge können nach dem 31.1.2018 nicht mehr entgegengenommen werden.
- Wir arbeiten Neuanträge und Antragserweiterungen chronologisch ab, d.h. nach dem Datum ihres Einlangens. Die Ausstellung der Förderungszusagen werden wir unmittelbar nach der noch zu erfolgenden Genehmigung der im Hinblick auf die Programmlaufzeit anzupassenden Förderungsrichtlinie beginnen.
- Ersatzarbeitskräfte können auch nach dem 31.1.2018 über den aws-Fördermanager erfasst werden. Hierbei handelt es sich um Nachfolgerinnen und Nachfolger von bereits beantragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die vorzeitig aus dem Unternehmen ausgetreten sind. Ersatzarbeitskräfte treten zu gleichen Konditionen in die Förderung ein.
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