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Registrierkassen-Sicherheitsverordnung ab 01.04.2017

Mit 1. April 2017 wird als vorerst letzter Schritt zum Thema Registrierkassenpflicht die „Sicherheitslösung für Registrierkassen" in Kraft treten.


Was ist von Ihrer Seite her zu tun, damit Ihr Kassensystem zu diesem Stichtag weiterhin den gesetzlichen Bestimmungen entspricht:

1) Setzen Sie sich mit Ihrem Kassenlieferanten in Verbindung und klären Sie ab, welche Art von Sicherheitslösung für Ihr Kassasystem vorgesehen ist („Hardware- oder Online-Lösung")
Bei „Standkassen" (Kassen im herkömmlichen Sinne meist mit einer Bargeldlade versehen) wird es sich um eine Hardwarelösung handeln (ein Kartenlesegerät bzw. USB-Stick wird angeschlossen).

2) Besprechen Sie mit Ihrem Kassenlieferanten, welches der drei Signaturkarten-Systeme (a-trust,  GlobalTrust, PrimeSign) für Ihr Kassensystem am besten geeignet ist.

3) Setzen Sie sich direkt mit dem mit dem jeweiligen Signaturkarten-Lieferanten in Verbindung (a-trust,  GlobalTrust, PrimeSign) und bestellen Sie möglichst frühzeitig „Ihre Signaturkarte" entweder als Karte oder USB-Stick.

4) Spätestens mit der Bestellung der Signaturkarte sollten Sie auch bei Ihrem Kassenlieferanten ein gegebenenfalls erforderliches Kartenlesegerät erwerben.

Im März 2017 muss die Freischaltung der Signaturkarte mittels Finanz-Online erfolgen. Diese Freischaltung kann auch sh für Sie erledigen.


TIPP: wie der Prozess der Freischaltung im Detail funktioniert, darüber informieren wir Sie im Anfang 2017!


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