Ein Mitarbeiteranreiz der anderen Art

Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades kostenlos an Mitarbeiter


Wollen Sie Ihren Mitarbeitern UND der Umwelt etwas Gutes tun? Falls Ja, dann haben wir eine interessante Möglichkeit für Sie:

Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades kostenlos an Mitarbeiter

Für, vom Dienstgeber zu Verfügung gestellte, (Elektro-)Fahrräder für private Fahrten ist KEIN Sachbezug anzusetzen (siehe §4b Sachbezugswerteverordnung).
Dies gilt auch für geleaste Fahrräder oder Krafträder mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm.
Es erfolgt keine Erfassung als Sachbezug (Elektro-)Fahrräder am Lohnkonto und am L16.

Vereinbarte Bezugsumwandlung für ein emissionsfreies (Elektro-)Fahrrad

Voraussetzungen dafür sind:

  • Dienstgeber kauft oder least ein (Elektro-)Fahrrad;
  • Eine schriftliche Dienstvertragsänderung über eine befristete oder unbefristete Reduktion des Bruttobezuges wird abgeschlossen;
  • Monatsbruttobezug wird vermindert (max. bis KV-Mindestlohn). Mögliche Varianten:
    - Sämtliche arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Sonderzahlung, Jubiläumsgeld, Krankenentgelt,... werden gekürzt, oder
    - lediglich die laufenden Bruttobezüge werden verringert; restliche Ansprüche werden vom vollen Bezug berechnet;
  • Lohnsteuer, DB, DZ, Sozialversicherung und BV frei;
  • Die Bruttobezugsminderung ist einvernehmlich festzulegen, die Höhe der DG-Kosten für die Fahrräder ist unerheblich;
  • Aus abgabenrechtlicher Sicht ist es unschädlich, das (E-)Fahrrad während entgeltfreier Zeiten weiterzuverwenden.
Laufender Kostenzuschuss

Leistet der Dienstnehmer Kostenzuschüsse, verringert sich lediglich der Nettobezug, auf die Lohnabgaben wirkt sich das nicht aus.
Dies kann zB dann vereinbart werden, wenn es keine Überzahlung auf das kollektivvertragliche Entgelt gibt, der Mitarbeiter aber dennoch an dem System teilhaben soll und dadurch von vergünstigten Leasingraten des Dienstgebers profitieren kann.

Überlassung in das Eigentum des Arbeitnehmers

Bei der Schenkung oder bei vergünstigtem Verkauf des Fahrrades ist einmalig ein Sachbezug anzusetzen.
Der Sachbezug ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Übernahmepreis und dem ortsüblichen Endpreis oder dem steuerlichen Buchwert.
Unter ortsüblichem Endpreis ist der, um übliche Preisnachlässe verminderte, Endpreis des Abgabeortes anzusehen.
Bei dem steuerlichem Buchwert wird ein pauschaler Abschlag von 20% herangezogen. (Errechnet sich der Buchwert von den Netto-Anschaffungskosten, sind 20% Umsatzsteuer hinzuzurechnen, siehe LStRl 2002, Randzahl 207.)
Bei (Elektro-)Fahrrädern wird eine Nutzungsdauer von fünf Jahren angenommen. Nach Ablauf von fünf Jahren kann das Fahrrad kostenlos (ohne Sachbezug) an den Dienstnehmer übergeben werden.

Umsatzsteuer

Ein Vorsteuerabzug für das Fahrrad ist möglich, wenn eine 10-%ige unternehmerische Nutzung gegeben ist.
Lt. BMF-Schreiben an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer liegt auch bei 100 % Privatnutzung die 10-%ige unternehmerische Nutzung vor, da ein Leistungsaustausch zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber gegeben ist – Gehaltsumwandlung, Gehaltserhöhung (Sachbezug aber 0) und auch bei einer Vermietung an den Dienstnehmer.

Förderung

Unternehmen können für die Anschaffung von Elektrofahrrädern Förderungen in Anspruch nehmen.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/e-fahrraeder-und-e-transportraeder-2023/unterkategorie-fahrzeuge

Beispiel

Der Dienstgeber least ein Fahrrad, Dauer 5 Jahre, jährliche Leasingrate €1.400,-; Gesamtkosten € 7.000,-.
Dem Dienstnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von € 3.500,- wird das geleaste Jobrad zur Nutzung überlassen.

Vereinbarungmonatliches Bruttomonatliches Nettojährliches Netto
€ 100,- Nettoabzug€ 3.500,-€ 2.278,77€ 32.635,94
€ 100,- Bezugsumwandlung€ 3.400,-€ 2.330,46€ 33.300,40

Die jährliche Kostenersparnis für den Dienstgeber bei den Lohnkosten beträgt beim Nettoabzug € 1.400,- und bei der Bezugsumwandlung € 1.813,96.

Der Dienstgeber trägt zusätzlich den Aufwand der Abschreibung bzw. Leasingrate.

TIPP: Für weiterführende Fragen steht Ihnen das sh-PV-Kompetenzzentrum gerne zur Verfügung!

Stand: Mai 2023



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