Wichtiges für UnternehmerInnen bis zum 30.9.2025

Das sh Steuerteam steht Ihnen für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung


Bis zum 30.9.2025 können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2024 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KG) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen.
Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2024 ist daher der 30.9.2025 der letzte fristgerechte Abgabetag. Wird die Frist versäumt, so hat das Firmenbuchgericht Zwangsstrafen gegenüber der Gesellschaft und deren gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführenden) zu verhängen.

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer Vorauszahlungen des laufenden Jahres 2025 kann grundsätzlich noch bis zum 30.9.2025 eine Herabsetzung beantragt werden. Dies sollte insbesondere geprüft werden, falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahrs.

Ab 1.10.2025 beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen für das Vorjahr (2024) zu laufen.
Der Zinssatz für Anspruchszinsen beträgt 3,53 % (Stand August 2025), die Zinsfreigrenze 50 Euro.
Die Anspruchsverzinsung kann mit einer Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung bis 30.9.2025 vermieden werden.

TIPP: Das sh Steuerteam steht Ihnen für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung!


Stand: August 2025

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