Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20 % bzw. 22 % geplant
Die Details zum IFB siehe im Beitrag "Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen"
Die Nutzung des Investitionsfreibetrages (kurz IFB) senkt bekannterweise die Ertrags-Steuerbelastung.
Zusätzlich zur normalen Abschreibung kann für bestimmte Investitionen (siehe Beitrag "Investitionsbeitrag rechtzeitig nutzen") seit 2024 im Jahr der Anschaffung ein IFB in Höhe von 10 % bzw. 15 % (Öko-Investitionsfreibetrag) geltend gemacht werden.
Die Bundesregierung hat nun Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20 % bzw. 22 % (Öko-IFB) im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen.
Somit kann es durchaus Sinn machen, mit Investitionen bis zum Inkrafttreten dieser Regelung zuzuwarten!
ALLERDINGS: Die Gesetzwerdung dieser Änderung bleibt abzuwarten!
Stand: 10. September 2025