Was im Februar von Unternehmern besonders zu beachten ist
Beachten Sie bitte die Fristen 15. und 28. Februar 2025
REGISTRIERKASSEN-JAHRESBELEG 2024 bis 15. Februar 2025 ans BMF melden
Der signierte Jahresbeleg der Registrierkasse zum Jahresende 2024 ist verpflichtend bis spätestens 15. Februar (laut BMF-Info) zu überprüfen. Dies kann manuell mit der BMF-Belegcheck-App oder automatisiert durch Ihre Registrierkasse durchgeführt werden.
SONSTIGE MELDUNGEN/ÜBERMITTLUNGEN bis 28. Februar 2025
Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2024 in elektronischer Form bis 28. Februar an das Finanzamt melden.
Ebenfalls bis 28. Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2024 zu erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger grundsätzlich elektronisch mittels ELDA übermittelt werden.
Bestimmte Beträge (z. B. Spenden, Kirchenbeiträge) werden automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn die empfangenden Organisationen diese an das Finanzamt melden.
Die Meldung für 2024 hat durch die betroffenen Organisationen bis Ende Februar 2025 zu erfolgen.
Unternehmer müssen auch Zahlungen, die für bestimmte Leistungen (z. B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2024 müssen in elektronischer Form bis 28. Februar gemeldet werden.
TIPP: für weiterführende Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Berater bei sh!
Stand: Jänner 2025