Ab 5.12.2023 ersetzt ID Austria die Handy-Signatur!
Eine Verlängerung der Basis ID Austria ist nicht möglich!
Die ID Austria stellt eine Weiterentwicklung der Handysignatur bzw. der Bürgerkarte dar und wird diese ab 5.12.2023 ablösen. Mit der ID Austria können sich Menschen online ausweisen und digitale Services nutzen.
Ab 5.12.2023 wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bisher die Handy-Signatur verwendet wurde, die ID Austria benötigt.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) weist darauf hin, dass z. B. Dienstgeber, Geschäftsführer oder Steuerberater bei Nutzung der e-Services (z. B. WEBEKU, ELDA) der ÖGK via Unternehmensserviceportal die Umstellung auf die ID Austria unbedingt bis 5.12.2023 vornehmen müssen, um diese Services weiter in Anspruch nehmen zu können.
Die ID Austria mit Basisfunktion umfasst alle Funktionen der Handy-Signatur. Eine Verlängerung der Basis ID Austria ist nicht möglich. Dies bedeutet, dass bis zum Ablauf der Gültigkeit der Handy Signatur (Gültigkeit ab Beantragung 5 Jahre!) eine Umstellung auf ID Austria (zumindest Basisfunktrion) erfolgen muss. Im Einzelfall ist eine Neubeantragung bei der Behörde (z.B. Finanzamt, Magistrat) erforderlich.
Es empfiehlt sich, gleich auf die ID Austria mit Vollfunktion umzusteigen (diese bietet zusätzliche Services z. B. Ausweisfunktion am Mobiltelefon, die auch künftig erweitert werden).
Weitere detaillierte Informationen zur ID Austria und zum Umstieg finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/id-austria/.
TIPP: Nähere Informationen erhalten Sie im sh-Sekretariat Schreinergasse!
Stand: 17. Oktober 2023