EnergiekostenPAUSCHALE (2) für Kleinunternehmen jetzt beantragen!

Antragszeitraum 20.6.2024 bis 8.8.2024 12 Uhr


Die Beantragung der Energiekostenpauschale ist von 20.06.2024, 12:00 Uhr bis 08.08.2024, 12:00 Uhr AUSSCHLIEßLICH über das USP möglich!

Voraussetzung für die Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP
 

  • Eine gültige ID Austria
  • Eine Registrierung Ihres Unternehmens im USP
  • Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts "Förderung beantragen" für das Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen" durch die USP-Administratorin/den USP-Administrator Ihres Unternehmens
  • Eine korrekte Klassifikation Ihres Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)
  • Förderungsfähige Unternehmen

    Förderungsfähig sind bestehende Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 und 400.000 Euro im Kalenderjahr 2023, die in Österreich ansässig sind und eine Betriebsstätte dort haben. Diese Unternehmen müssen in einem der folgenden Bereiche tätig sein:
    • Gewerbliche oder industrielle Tätigkeit
    • Öffentlicher Verkehr (konzessioniertes Untenehmen)
    • Unternehmerische Tätigkeit eines gemeinnützigen Rechtsträgers gemäß § 2 UStG
    Zusätzlich muss ein gültiges SEPA-Konto im EU- oder EWR-Raum vorhanden sein, um die Auszahlung zu ermöglichen. Der Umsatz wird gemäß den Umsatzsteuervoranmeldungen (Formular U30) und gegebenenfalls unterjährigen Festsetzungen ermittelt. Für bestimmte Förderungswerber, wie Kleinunternehmer, werden spezielle Ertragskennzahlen (9040 und 9050) zur Umsatzermittlung herangezogen.

    Ausgenommen vom Antrag sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, freie Berufe, politische Parteien und deren Unternehmen, sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR).

    Ebenfalls ausgenommen sind Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft.

    Umsatzklassen

    Für die Ermittlung der Umsatzklasse hat sich der Förderungswerber bei Antragsstellung in eine der folgenden Umsatzklassen einzuordnen:

    Stufe 1: EUR 10.000,00 bis EUR 35.000,00
    (inklusive Förderungswerber, auf die die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 angewendet wird)
    Stufe 2: EUR 35.000,01 bis EUR 99.999,99
    Stufe 3: EUR 100.000,00 bis EUR 199.999,99
    Stufe 4: EUR 200.000,00 bis EUR 299.999,99
    Stufe 5: EUR 300.000,00 bis EUR 400.000,00

    Förderunter- und Förderobergrenzen:

    Die Zuschusshöhe beträgt

    - für den Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023 mindestens EUR 167,5,- und maximal EUR 1.342,50
    - für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 mindestens EUR 167,5,- und maximal EUR 1.342,50

    - für den Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 mindestens EUR 335,- und maximal EUR 2.685,00
     
    Genauere Infos und FAQs unter:

    Energiekostenpauschale für Unternehmen



    Stand: 24. Juni 2024

    SH-FACT 26

    Bei sh sind 40-jährige Dienstjubiläen keine Seltenheit.

    SH-FACT 2

    Mit den sh Infoveranstaltungen zu aktuellen Wirtschafts- u. Steuerthemen sind unsere Klienten immer top informiert.

    SH-FACT 6

    Garantierte Qualität nach ISO-Normen seit 1995.
    Newsletter
    E-Mail-Adresse*
    Vorname
    Nachname
    Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
    Zustimmung zur Datenverarbeitung*

    SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr