Steuern
Kleinunternehmerpauschalierung - und die steuerliche Erfassung des Energiekostenzuschusses
Unternehmer, die unter die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer (Umsätze bis € 35.000) fallen, können im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ihren Gewinn pauschal ermitteln. Die pauschalen