Steuern
Verpflichtende Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung bei:
Die Steuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in der Regel bereits mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten. Die nachfolgende Veranlagung erfolgt dabei entweder freiwillig (Antragsveranlagung),